Machen Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister für den eigenen Mandanten eine Forderung geltend, erwartet der Mandant selbstverständlich auch, dass der Gegner die Kosten der Rechtsverfolgung trägt. Sendet der Rechtsdienstleister dem Gegner nun eine Honorarrechnung kann dies erhebliche zivil- und ggf. auch strafrechtliche Folgen haben: keine Theorie, sondern Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des AG Brandenburg.
Vor dem Hintergrund eines hohen Preisdrucks bei Autovermietern wird immer wieder versucht, bestimmte Aufwände in gesonderte Gebühren „auszugliedern“, um den primären Mietpreis niedrig zu halten.
Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten ist unwirksam, wenn auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks ein nicht eindeutig lesbares Datum vermerkt ist (§ 180 S. 3 ZPO) und der Adressat deshalb ...
Gibt ein Kunde mittels PushTAN und Verifizierung über eine Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und eine anschließende Überweisung telefonisch frei, handelt er grob fahrlässig.
Um die vorübergehende Unmöglichkeit, einen Schriftsatz als elektronisches Dokument einzureichen, glaubhaft zu machen, bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe ...
Über eine Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung kann durch Teilurteil entschieden werden, auch wenn der Besteller im Wege der Widerklage Mängelansprüche geltend macht, deren Volumen das Sicherungsbegehren ...
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Die Anforderungen an die Prämienanpassung in einem Beitragsentlastungstarif richten sich nach § 203 Abs. 2 VVG i. V. m. § 155 Abs. 3, 4 VAG,
§ 203 Abs. 5 VVG.